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Nutzungsrechte

Was ist ein Nutzungsrecht?​

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Ein Logo repräsentiert ein künstlerisches Werk, das unter Urheberrecht steht. Folglich obliegt es dem Urheber oder der Urheberin zu entscheiden, wie dieses Kunstwerk genutzt werden darf. Zu diesem Zweck wird für Kunden eine Nutzungsrechtsvereinbarung erstellt, die die spezifischen Nutzungsbedingungen festlegt.

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Diese umfassen typischerweise:

  • Art der Nutzung | Darf nurst du das Logo verwenden?

  • Zeitliche Nutzung | Bist du berechtigt, das Logo zeitlich begrenzt oder unbegrenzt zu nutzen?

  • Inhaltliche Nutzung | Wo darfst du dein Logo verwenden und auf welchen Medien? 

  • Örtliche Nutzung | Kannst du dein Logo weltweit nutzen?

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Mit dem Nutzungsrecht gewähre ich dir das Recht, das von mir im Rahmen erstellte Logo zu verwenden.

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Wozu dient das Nutzungsrecht?

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Das Nutzungsrecht löst Unklarheiten im Umgang mit künstlerischen Werken auf. Als Nutzer*in erhältst du durch das Nutzungsrecht klare Anweisungen, wie du das Logo verwenden darfst. Zudem schreibt das Gesetz vor, dass Urheberinnen angemessen für die Nutzung ihrer Werke vergütet werden müssen.

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Bei unrechtmäßiger Nutzung eines künstlerischen Werkes kann der Urheber Schadensersatz und die Unterlassung der Nutzung fordern. Gesetzlich haben Urheber*innen Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihres Werkes. Als Richtlinie dafür dient der Vergütungstarifvertrag des AGD (Allianz deutscher Designer). Sollte die Nutzungsrechtsvergütung ausbleiben, behält sich der Künstler das Recht vor, diese jederzeit einzufordern.

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Unterschied zwischen Urheberrecht und Nutzungsrecht

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Das Urheberrecht für dein Logo, also das geschaffene Werk, bleibt stets beim Urheber oder der Urheberin und kann nicht übertragen werden - es ist unveräußerlich.

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Allerdings gewährt der Grafiker oder die Grafikerin dem Unternehmen nach der Erstellung des Logos die benötigten Nutzungsrechte, damit das Logo für die unternehmerischen Zwecke genutzt werden kann.

Es ist essenziell, die Nutzungsrechte bereits während der Angebotsphase mit dem Grafiker oder der Grafikerin zu klären, da je nach beabsichtigtem Verwendungszweck erhebliche Kosten entstehen können.

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Berechnung der Nutzungsrechte

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Die Berechnung eines Nutzungsrechts beruht nicht auf einer willkürlich festgelegten Zahl, sondern orientiert sich am Vergütungstarifvertrag des AGD (Allianz deutscher Designer). Dabei werden die vier Faktoren eines Nutzungsrechts erneut berücksichtigt | Nutzungsart, zeitliche Nutzung, inhaltliche Nutzung und örtliche Nutzung. Diese Faktoren erhalten je nach Umfang der gewünschten Nutzung spezifische Bewertungsfaktoren. Zum Beispiel:

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  • Nutzungsart | Wie "Zweckgebunden, Alleinige Nutzung" – Bewertungsfaktor 1 oder "Datenbearbeitungsrecht" – Bewertungsfaktor 3

  • Zeitliche Nutzung | Wie "einmalige Nutzung" – Bewertungsfaktor 0,75 oder "Dauernutzung" – Bewertungsfaktor 1,5

  • Inhaltliche Nutzung | Wie "Nur Printmedien" – Bewertungsfaktor 0 oder "Alle Medien" – Bewertungsfaktor 1,5

  • Örtliche Nutzung | Wie "Lokal" – Bewertungsfaktor 0,5 oder "weltweit" – Bewertungsfaktor 2

 

Die Berechnung des Nutzungsrechts erfolgt anhand einer Multiplikation der Summe für die Logoerstellung mit den entsprechenden Faktoren: Nutzungsrecht = Logoerstellungskosten x Summe der Faktoren Beispiel:

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  • "Alleinige Nutzung" | Faktor 1

  • "Dauernutzung" | Faktor 1,5

  • "Auf allen Medien" | Faktor 1,5

  • "Weltweit" | Faktor 2

 

Nutzungsrecht = 1790€ x 6 = 10.740€

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Zusätzlich zu den Nutzungsrechtskosten kommt die Summe für die Logoerstellung hinzu. Dieser Betrag erscheint möglicherweise hoch, entspricht jedoch den angemessenen Gebühren gemäß des Vergütungstarifvertrags des AGD (Berufsverband der Kommunikationsdesigner:innen). Ich persönlich berücksichtige für meine Kunden die Unternehmensgröße, besonders wenn deine Marke noch in den Anfängen steckt. Das Nutzungsrecht-Abo stellt daher ein äußerst faires Angebot für dich dar. Solltest du selbst die Nutzungsrechte kalkulieren wollen, könnte dieser Rechner nützlich sein.

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